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Montreal-Beweislast

Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal_instruments/Pages/Montreal-Convention.aspx
Begriff, der die Beweislast-Regelung bei internationalen Luftfracht- bzw. Lufttransportansprüchen gemäß der Montrealer Konvention von 1999 beschreibt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Anspruchsteller (Kunde/Absender oder Empfänger) den Schaden und die Kausalität nachweisen muss; der Frachtführer kann sich auf bestimmte Verteidigungen berufen. Die Regelung dient der Haftungsrahmenbildung und Haftungshöhe gemäß der Montreal-Konvention.
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