Absender, Empfänger und Spediteure, die Schadenersatzansprüche aus internationalem Luftfrachtgeschäft durchsetzen wollen, müssen die Montreal-Beweislast kennen: Die Montrealer Übereinkunft von 1999 legt fest, wer im Streitfall was beweisen muss.
Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal_instruments/Pages/Montreal-Convention.aspx
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