Entstehung der Zollschuld
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/customs-duty/customs-duties_en
Der Zeitpunkt, zu dem die zollrechtliche Schuld für Waren entsteht und somit die Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen, Abgaben und gegebenenfalls anderen Abgaben beginnt; typischerweise mit der Einfuhr, der Freigabe zur freien Verfügung oder einem entsprechenden Zollverfahren, in dem die Zollschuld entsteht.
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