Vertragsstrafe Einmalig
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
Eine Einmal-Vertragsstrafe bezeichnet eine vertraglich vereinbarte Strafe, die bei Verstoß gegen vertragliche Pflichten nur einmal fällig wird. Sie dient der Absicherung der Vertragserfüllung und kann als Schadensersatz oder Bußgeld interpretiert werden.
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