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Person zur Ware

Quelle: https://www.logistiklexikon.de/
Bezeichnung für eine Person, die im Logistik- bzw. Transportprozess als für die Waren verantwortliche Ansprech- bzw. Zuständigkeitsperson festgelegt ist und die Warenbehandlung, -sicherung oder -verwaltung übernimmt.
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