Person zur Ware
Quelle: https://www.logistiklexikon.de/
Bezeichnung für eine Person, die im Logistik- bzw. Transportprozess als für die Waren verantwortliche Ansprech- bzw. Zuständigkeitsperson festgelegt ist und die Warenbehandlung, -sicherung oder -verwaltung übernimmt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren