Piraterie bezeichnet nach Artikel 101 des UN-Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) rechtswidrige Gewalttaten, Freiheitsberaubungen oder Plünderungen, die die Besatzung oder Passagiere eines privaten Schiffes zu privaten Zwecken auf Hoher See oder an einem Ort ausserhalb staatlicher Hoheitsgewalt gegen ein anderes Schiff oder gegen Personen und Güter an Bord begehen.
Quelle: https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/part7.htm
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