Praeferenzrechtliche Auslegung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/roi_e/roi_e.htm
Die präferenzrechtliche Auslegung bezeichnet die Auslegung von Rechtsnormen (insb. Ursprungsregeln) in einer Weise, die den Vorteilen des Präferenzsystems entspricht, z. B. im Rahmen von Zollpräferenzen oder bevorzugten Handelsabkommen. Ziel ist es, die Regelungen so auszulegen, dass sie eine Zuordnung zum präferenzierten Ursprungsstatus erleichtern.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren