Sonderverfahren Zoll
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/special-procedures_en.htm
Sonderverfahren Zoll bezeichnet zollrechtlich genehmigte, von den Standardzollabwicklungen abweichende Verfahren, die unter Aufsicht der Zollbehörden ermöglichen, Güter vorübergehend oder unter bestimmten Bedingungen zu lagern, zu verarbeiten, zu verzollen oder zu entnehmen, ohne dem normalen Zollverfahren zu unterliegen. Ziel ist häufig die Vereinfachung, Beschleunigung oder Optimierung des Warenflusses im grenzüberschreitenden Handel.
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