Nachweisführung Export
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/exemption-exports_en
Der Nachweisführung Export bezeichnet den Nachweis gegenüber Behörden (z. B. Finanzamt oder Zoll), dass Waren das Inland verlassen haben. Er dient oft der Steuerbefreiung (z. B. USt-Exports oder innergemeinschaftliche Lieferungen) bzw. der Erfüllung zollrechtlicher Anforderungen.
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