Vorsteuervergütung
Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Vorsteuerverguetung/vorsteuer_verguetung_node.html
Die Vorsteuervergütung ist die Rückerstattung durch das Finanzamt der Vorsteuer (Mehrwertsteuer), die ein Unternehmen auf Eingangsrechnungen bzw. auf bezogene Kosten bezahlt hat und die für seine steuerpflichtigen Umsätze geltend gemacht werden kann; sie kommt beispielsweise bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen oder in speziellen Rückerstattungsverfahren zum Tragen.
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