Reeder, Verlader und Versicherer greifen auf die Regeln von York und Antwerpen (YAR) zurück, sobald ein Schiffsführer in Seenot ausserordentliche Massnahmen zum Schutz von Schiff und Ladung ergreift – etwa das Werfen von Gütern über Bord oder einen ungeplanten Nothafenanlauf.
Quelle: https://www.mdpi.com/journal/sustainability
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