Exportkontroll Stellvertretungsregel
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/trade-policy/accessing-markets/export-controls/dual-use-controls_en
Eine Stellvertretungsregel im Exportkontrollbereich regelt, dass eine befugte Person eine vertretende Person benennen darf, die im Namen des Unternehmens Exportanträge stellt, Lizenzen einholt, Compliance-Dokumente verwaltet oder Prüfungen im Zusammenhang mit Sanktionen durchführt, sofern dies gesetzlich zulässig und mit den exportkontrollrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
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