Regressanspruch
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Regress
Rechtsanspruch auf Rückgriff gegen eine andere Partei, um Kosten oder Schäden zu erstatten, die durch deren Haftung entstanden sind (z. B. ein Spediteur, Frachtführer oder Verlader verlangt Ersatz von einer schadensverantwortlichen Partei).
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