Haftung fuer Zollschuld
Quelle: https://www.zoll.de
Rechtliche Verpflichtung einer Person oder Organisation, Zölle, Steuern oder andere Abgaben zu tragen, die durch eine Zollabwicklung, Ein- oder Ausfuhren entstehen. Die Haftung kann je nach Rechtsordnung dem Exporteur, Zollagenten, Frachtführer oder anderen Beteiligten zugeordnet sein.
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