Gefährdungshaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
Haftung, die unabhängig von einem Verschulden besteht und Schäden abdeckt, die durch das Risiko oder die Gefährdung einer Sache, Tätigkeit oder Umgebung entstehen. Der Geschädigte muss nicht nachweisen, dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat; vielmehr haftet der Verantwortliche aufgrund der Gefährdungslage bzw. des Gefährdungspotentials.
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