Bahnfracht Haftung
Quelle: https://www.unece.org/trans/main/wp11/wp11_documents.html
Haftung des Frachtführers bzw. des Bahnbetreibers für Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen der Güter während des Beförderungsprozesses im Bahnverkehr, basierend auf gesetzlich festgelegten Haftungsgrenzen und -voraussetzungen (z. B. CIM/ CMR-Vorschriften oder nationale Regelungen).
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