Haftung fuer Betriebsunterbruch
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Business_interruption_insurance
Haftung fuer Betriebsunterbruch bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Partei fĂŒr SchĂ€den, die durch eine Unterbrechung des GeschĂ€ftsbetriebs entstehen, z. B. Produktionsstillstand, Verluste aus entgangenen AuftrĂ€gen oder FolgeschĂ€den. Im/logistik-spezifischen Kontext kann sie sich auf die Haftung aufgrund von Störungen in der Lieferkette oder Betriebsprozessen beziehen, soweit vertraglich oder gesetzlich festgelegt.
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