Haftung bei Missed Sailing
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/missed-sailing/
Haftung des Frachtführers oder Beteiligten für Folgen eines verpassten Abfahrttermins eines Schiffes. Umfasst Schadenersatzpflichten oder Kosten (z. B. Folgeleistungen, Lagerung, Verzögerungen), die aus der Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Auslauf-/Abfahrtplans entstehen, soweit gesetzlich bzw. vertraglich vorgesehen und nicht durch höhere Gewalt oder vom Vertrag abgedeckte Ausnahmen ausgeschlossen.
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