Haftung bei Rolled Cargo
Quelle: https://www.unece.org/trans/conventions/transport-of-goods-by-road-cmr-convention.html
Haftung des Frachtführers/Spediteurs für Schäden am Frachtgut, die durch Rollen bzw. Verrutschen des Guts während des Transports entstehen. Grundsätzlich gilt, dass der Transporteur für Schäden infolge unzureichender Sicherung, falscher Verladung oder unzureichender Verpackung haftet, bis zu den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Höchstgrenzen (z. B. gemäß CMR), soweit keine Ausschlüsse greifen.
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