Haftung bei Frischwasserschäden
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Haftung des Frachtführers, Verwahrers oder anderer vertraglich Beteiligter für Schäden, die durch das Eindringen, Austreten oder Kontakt mit Frischwasser während Transport, Lagerung oder Umschlag der Güter entstehen. Die Haftung richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen, Incoterms und Versicherungen; ausgeschlossen sind Schäden durch Salzwasser, Kondensation oder andere Nicht-Frischwasser-Einwirkungen, soweit nicht ausdrücklich abgedeckt.
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