Haftung bei ETS Surcharge
Quelle: https://ec.europa.eu/clima/policies/ets_en
Haftung fĂŒr den ETS-Surcharge bedeutet, dass eine Vertragspartei vertraglich verpflichtet ist, die zusĂ€tzlichen Kosten zu tragen, die durch den Emissionshandel (ETS) im Transport- oder Logistikprozess entstehen. Dazu gehören Zahlungsverpflichtungen, Erstattungen bei Nichtzahlung sowie Haftungsfolgen bei Abrechnungsfehlern, VerspĂ€tungen oder anderen durch den ETS verursachten Abrechnungsrisiken.
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