Präferenzrückerstattung Rückwirkung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/drawback-duties_en
Die Präferenzrückerstattung mit Rückwirkung bezeichnet ein Verfahren, bei dem Zölle oder Abgaben, die im Rahmen eines Präferenzsystems gezahlt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend erstattet werden können. Ziel ist es, Exporteurinnen und Exporteuren zu ermöglichen, Zölle für Waren oder Vorleistungen zurückzufordern, die später unter den Präferenzen begünstigt exportiert oder verwendet wurden.
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