Vorsteuerabzug Rückwirkung
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/
Rückwirkung des Vorsteuerabzugs bedeutet die rechtliche oder faktische Wirksamkeit des Anspruchs auf Vorsteuerabzug für Lieferungen und Leistungen aus einer früheren Abrechnungsperiode oder unter veränderten Rechtsbedingungen, sodass der Abzug bereits zu einem früheren Zeitpunkt geltend gemacht oder anerkannt wird.
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