Vorsteuerabzug Sperrfrist
Quelle: https://www.bzst.de/
Eine Sperrfrist im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bezeichnet eine zeitliche Beschränkung, während der die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen noch nicht vollständig oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden darf. Die jeweiligen Voraussetzungen (z. B. ordnungsgemäße Rechnung, Lieferung bzw. Leistung, Gegenleistung) müssen erfüllt sein, bevor der Vorsteuerabzug wirksam wird. Die konkrete Dauer und Anwendung richten sich nach dem geltenden Mehrwertsteuerrecht des jeweiligen Landes.
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