Schadenfreigabe
Quelle: https://www.logistiklexikon.de/Schadenfreigabe
Freigabe im Rahmen eines Transport- oder Versicherungsprozesses nach Feststellung eines Schadens an Ware; die Genehmigung, die beschädigten Güter weiter zu transportieren, zu verkaufen, zu entsorgen oder abzurechnen.
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