Zollfreilager-Dienstleistung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolldienstleistungen/Zollager/Zollager_node.html
Eine zollrechtliche Dienstleistung, bei der Waren in einem genehmigten Lager unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und sonstige Abgaben vorab zu entrichten sind. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
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