Eine Sendung liegt am Umschlagflughafen und soll ohne erneute Kontrolle in den Anschlussflug – möglich ist das nur, wenn der Sicherheitsstatus lückenlos dokumentiert ist.
Quelle: Frachtportal-News «Indien beschleunigt Luftfracht nach Europa» (27.08.2026); ICAO Annex 17; EU-Verordnung 2015/1998 (Luftsicherheit)
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