Systeme zur Genehmigung des Veredelungsverfahrens (IPA)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-procedures/inward-processing_en
Ein Inward Processing Authorization (IPA)-System ermöglicht es Unternehmen, Waren vorübergehend in ein Zollgebiet einzuführen, sie dort zu verarbeiten oder zu veredeln und anschließend wieder auszuführen, ohne für diese Waren Einfuhrzölle oder Steuern zahlen zu müssen, sofern die bearbeiteten Erzeugnisse wieder exportiert werden.
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