Im Unterschied zur zollamtlichen Risikoanalyse, die Behörden eigenständig durchführen, liegt die Sperrlistenprüfung in der Exportlogistik allein in der Verantwortung des ausführenden Unternehmens.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/denied-party-list-screening
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