Im Rechnungswesen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs taucht der Begriff auf, sobald bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind: Eine steuerfreie Lieferung ist eine Warenlieferung, auf die der Lieferant kraft Gesetzes keine Umsatzsteuer erhebt und die er entsprechend ohne Steuerausweis in Rechnung stellt.
Quelle: https://www.haufe.de/steuern/ust/steuerfreie-lieferungen-umsatzsteuer
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