Bewilligungsaussetzung Export
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Aussenwirtschaft/Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrollen/exportkontrollen_node.html
Maßnahme einer zuständigen Behörde, die die Erteilung bzw. Wirksamkeit einer Exportbewilligung vorübergehend aussetzt und damit den Export bestimmter Güter oder Kategorien bis zur Klärung oder Reaktivierung der Bewilligung untersagt.
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