Ab-Werk-Logistik-Vertragsbedingungen
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/incoterms-2020/exw-ex-works/
Im Rahmen der Ab-Werk-Logistik-Vertragsbedingungen erfüllt der Verkäufer seine Lieferverpflichtung, indem er die Ware am vereinbarten Ort (in der Regel am eigenen Gelände) bereitstellt. Alle weiteren Kosten, Risiken und Formalitäten für Transport, Export und Import trägt der Käufer.
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