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Transit durch Drittstaat

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedure/transit_en.htm
Ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Güter unter Transit durch ein Drittland geführt werden, also durch ein Land, das weder Ursprung noch Bestimmungsland der Güter ist. Dabei bleiben Abgaben und Zölle grundsätzlich ausgesetzt, bis die Güter am Bestimmungsort eintreffen bzw. der Transits-Status beendet wird.
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