Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Verpackungsverordnung
Ein Logistikdienstleister, der Waren verpackt oder weiterversendet, muss prüfen, ob er damit als Erstinverkehrbringer von Verpackungen gilt – genau das regelt die Verpackungsverordnung.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_2019/BJNR295700019.html
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Definition & Erklärung
Ein Logistikdienstleister, der Waren verpackt oder weiterversendet, muss prüfen, ob er damit als Erstinverkehrbringer von Verpackungen gilt – genau das regelt die Verpackungsverordnung. Sie legt verbindliche Anforderungen für Herstellung, Kennzeichnung, Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Verpackungen fest, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und Recyclingquoten zu erhöhen. Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, sich an einem zugelassenen dualen System zu beteiligen oder eigene Rücknahmesysteme nachzuweisen; wer dies versäumt, riskiert Bussgelder und Abmahnungen. Für Spediteure und Lagerhalter entscheidet die Frage, ob sie Verpackungen erstmals in den Markt bringen, darüber, ob Melde- und Lizenzierungspflichten greifen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach nationalem Recht; in Deutschland ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) massgebend, auf EU-Ebene zunehmend auch die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung.
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