Versicherbares Interesse Sicherungsübereignung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung
TL;DR
Sicherungsübereignung ist ein Sicherungsvertrag, bei dem der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum an einer Sache als Sicherheit überträgt, der Schuldner jedoch weiterhin possessiert. Das Eigentum dient dem Gläubiger als Sicherung für eine Verbindlichkeit; im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Gläubiger das Eigentum behalten oder veräußern. Das Pflichtkozept des versicherbaren Interesses bezieht sich darauf, dass der Versicherungsnehmer ein existierendes Interesse am …
Sicherungsübereignung ist ein Sicherungsvertrag, bei dem der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum an einer Sache als Sicherheit überträgt, der Schuldner jedoch weiterhin possessiert. Das Eigentum dient dem Gläubiger als Sicherung für eine Verbindlichkeit; im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Gläubiger das Eigentum behalten oder veräußern. Das Pflichtkozept des versicherbaren Interesses bezieht sich darauf, dass der Versicherungsnehmer ein existierendes Interesse am versicherten Gegenstand haben muss.
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