Bei einer Sicherungsübereignung überträgt der Schuldner dem Gläubiger formal das Eigentum an Waren oder Anlagen, behält aber de facto deren Besitz und Nutzung – beispielsweise ein Exporteur behält die Ware in seinem Lager.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung
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