Transporteure und Fahrzeugbetreiber, die Langkombinationsfahrzeuge (LCV – Long Combination Vehicles) einsetzen, müssen nationale und supranationale Zulassungsvorschriften einhalten, die Höchstabmessungen, zulässige Gesamtgewichte, technische Mindestausstattung und streckenbezogene Betriebsbeschränkungen regeln.
Quelle: https://www.fmcsa.dot.gov/safety/technology-innovation/longer-combination-vehicles-lcvs
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Inhalt geprüft & redaktionell freigegeben.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.