Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Zeitchartervertrag
Ein Zeitchartervertrag ist ein Schiffsüberlassungsvertrag, bei dem der Charterer ein Seeschiff für eine fest vereinbarte Zeitspanne – von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren – kommerziell betreibt und selbst über Routen, Ladung und Einsatzplanung entscheidet.
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Quelle: https://www.investopedia.com/terms/t/timecharter.asp
Kategorie
Logistik-Konzept
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1 min
Wörter
124
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Ein Zeitchartervertrag ist ein Schiffsüberlassungsvertrag, bei dem der Charterer ein Seeschiff für eine fest vereinbarte Zeitspanne – von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren – kommerziell betreibt und selbst über Routen, Ladung und Einsatzplanung entscheidet. Der Schiffseigner (Reeder) behält die technische Verantwortung: Er stellt die Besatzung und trägt Unterhalt sowie Versicherung des Schiffes. Der Charterer finanziert den laufenden kommerziellen Aufwand – Bunker, Hafengebühren, Lotsendienste – und zahlt eine vereinbarte Tagesrate (Hire). Im Unterschied zum Reisecharter (Voyage Charter), bei dem der Reeder eine bestimmte Fahrt zwischen Lade- und Löschhafen zu einem Frachtpreis übernimmt und das kommerzielle Beschäftigungsrisiko selbst trägt, liegt dieses Risiko beim Zeitcharter vollständig beim Charterer. Grosse Containerreedereien, Bulk-Operatoren und Handelsunternehmen nutzen Zeitcharterverträge, um Tonnage langfristig zu sichern, ohne Kapital in Schiffseigentum zu binden.
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