Zoll Erlassverfahren
Quelle: https://www.zoll.de
Ein behördliches Verfahren beim Zoll, bei dem Zölle, Steuern oder Abgaben ganz oder teilweise erlassen, gestundet oder erstattet werden können. Ziel ist die Gewährung eines Zuwerts oder einer Erleichterung aufgrund gesetzlicher oder verwaltungsrechtlicher Vorschriften.
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