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Zoll Nachbearbeitung

Quelle: https://www.zoll.de
Zoll Nachbearbeitung bezeichnet den nachträglichen Bearbeitungsprozess durch das Zollamt von verzollten Waren, bei dem Korrekturen, Ergänzungen oder Änderungen an einer Zollerklärung vorgenommen werden, z. B. bei Fehlern, Nachprüfungen, Anpassungen der Abgaben oder Beanstandungen.
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