Zollkontrolle
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures_en
Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Waren, Gütern, Personen und Verkehrsmitteln durch die zuständigen Zollbehörden, um die Einhaltung zoll- und handelsrechtlicher Vorschriften, die Erhebung von Zöllen sowie die Verhinderung von Schmuggel und illegalem Warenverkehr sicherzustellen.
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