Mexiko will die Zollkontrollen weiter verschärfen. Im Mittelpunkt stehen deklarierte Importwerte und die Befugnisse der Zollbehörden. Verdächtig niedrige Werte sollen leichter angefochten werden können. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Unterlagen können Waren länger zurückgehalten oder in bestimmten Fällen beschlagnahmt werden.
Für Importeure ist wichtig, dass Teile der strengeren Haftung und Dokumentationspflichten bereits seit 2026 gelten. Weitere Änderungen sind dagegen noch Reformpläne. Was genau kommt und ab wann es gilt, hängt vom endgültigen Gesetzestext und den Ausführungsregeln ab.
Besonders heikel sind verbundene Unternehmen, Lizenzgebühren, Rabatte und Waren mit offiziellen Referenz- oder Schätzwerten. Der Rechnungspreis allein reicht bei einer Prüfung nicht immer aus. Zollbehörden können Verträge, Zahlungsbelege, Preislisten und eine Erklärung zur Wertbildung verlangen.
Auch Transporte innerhalb Mexikos brauchen saubere digitale Begleitpapiere. Das sogenannte Complemento Carta Porte ergänzt die elektronische Rechnung um Angaben zu Fahrzeug, Route, Fahrer und Ladung. Fehler können den Weitertransport stoppen.
Gerade an stark belasteten Landgrenzen kann eine zusätzliche Prüfung Anschlussfahrten und Rampentermine kosten. Stand- und Wartekosten sollten deshalb vertraglich geregelt sein.
