WF · WLF
Französisches Pazifik-Überseegebiet / importabhängige Inselökonomie
Hauptstadt: Mata-Utu
Kurzprofil
Wallis und Futuna (ISO-Code: WF) liegt im südwestlichen Pazifik zwischen Fidschi und Samoa und besteht aus den Inselgruppen Wallis sowie Futuna und Alofi. Politisch ist das Gebiet eine französische Übersee-Körperschaft mit besonderem Autonomiestatus und enger administrativer Anbindung an Frankreich. Das Klima ist tropisch mit ganzjährig hohen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit und einer ausgeprägten Regenzeit. Wirtschaftlich ist Wallis und Futuna klein strukturiert und stark durch öffentliche Verwaltung, Subsistenzwirtschaft und finanzielle Transfers aus Frankreich geprägt. Im Aussenhandel spielt das Gebiet eine untergeordnete Rolle und weist eine sehr hohe Importabhängigkeit bei Nahrungsmitteln, Treibstoffen, Konsumgütern und Baumaterialien auf. Die logistische Infrastruktur ist begrenzt und konzentriert sich auf den Hafen von Mata-Utu sowie auf Luftverbindungen zu regionalen Drehkreuzen im Pazifikraum. Eine eigenständige Transitfunktion besteht kaum, da das Gebiet abseits der internationalen Handelsrouten liegt. Die Landeswährung ist der CFP-Franc (XPF), der fest an den Euro gekoppelt ist.
Erwähnte Länder
Begriffe im Glossar
Zollbehörde
Service des douanes de Wallis-et-FutunaImport-System
Eigenes Zollrecht (Code des douanes de Wallis-et-Futuna); gegenüber der EU/Frankreich ein Drittgebiet mit Zoll- und Steuerautonomie. Alle Einfuhren sind bei Ankunft zu deklarieren.
Export-System
Ausfuhren werden beim Service des douanes deklariert; Abfertigung nach dem territorialen Zollkodex. Als EU-assoziiertes OCT gilt kein EU-Zollrecht.
Einfuhrsteuer / MwSt
Als OCT mit der EU assoziiert; Ursprungserzeugnisse können unter dem OCT-Beschluss präferenziellen Zugang zum EU-Markt erhalten. Nachweis per Ursprungserklärung.
Verbote/Beschränkungen für Waffen, Betäubungsmittel, geschützte Arten (CITES) sowie gesundheits- und pflanzenschutzrechtlich kontrollierte Waren.
Frankreich setzt EU- und UN-Sanktionen sowie Exportkontrollen auch in Wallis-et-Futuna um; Prüfung über die zuständigen französischen Behörden.
Ohne Gewähr — bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Überblick für internationale Sendungen. Je nach Zielland (Ozeanien, Nahost oder andere Regionen) können Abläufe, Vorabmeldungen und Dokumente abweichen.
Hinweis: Anforderungen hängen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und Empfänger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/übergreifende Quellen. Länderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergänzt.
Hauptrisiko ist die geringe Verkehrsanbindung: Seefracht nur etwa alle drei Wochen über Nouméa und Fidji. Lange Vorlaufzeiten und hohe Importabhängigkeit bei Treibstoff und Nahrungsmitteln.
Tropische Wirbelsturm-Saison etwa November bis April kann Schiffs- und Flugverbindungen unterbrechen; hohe Luftfeuchtigkeit ganzjährig.
Versorgung überwiegend über Nouméa (Neukaledonien) und Fidji (Suva/Lautoka); Handelsschiffe erreichen Mata-Utu und Leava rund alle drei Wochen (u. a. CMA CGM, PDL).
Stand: 2026-07-01
Operative Hinweise – kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Quellenangaben ohne Gewähr. Für rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Nein. In Wallis-et-Futuna wird keine TVA/Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen fallen bei der Einfuhr Zölle und indirekte Steuern nach dem territorialen Zolltarif an.
Nein. Das Gebiet ist als OCT mit der EU assoziiert, gehört aber nicht zum EU-Zoll- oder Mehrwertsteuergebiet und gilt gegenüber der EU als Drittgebiet mit eigenem Zollkodex.
Seehäfen sind Mata-Utu auf Wallis und Leava auf Futuna. Flughäfen sind Hihifo (WLS) auf Wallis und Pointe Vele (FUT) auf Futuna.
Die Versorgung erfolgt fast vollständig über Seefracht, meist umgeschlagen über Nouméa (Neukaledonien) und Fidji. Handelsschiffe erreichen die Inseln rund alle drei Wochen.
Die Währung ist der CFP-Franc (XPF), der fest an den Euro gekoppelt ist (1 EUR = 119,33 XPF).
Üblich sind Handelsrechnung, Frachtbrief/Konnossement, Packliste und eine Zolldeklaration; bei Präferenzen zusätzlich ein Ursprungsnachweis. Alle Einfuhren sind bei Ankunft zu deklarieren.
Für internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart:
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