WF · WLF
Französisches Pazifik-Ăberseegebiet / importabhĂ€ngige Inselökonomie
Hauptstadt: Mata-Utu
Kurzprofil
Wallis und Futuna (ISO-Code: WF) liegt im sĂŒdwestlichen Pazifik zwischen Fidschi und Samoa und besteht aus den Inselgruppen Wallis sowie Futuna und Alofi. Politisch ist das Gebiet eine französische Ăbersee-Körperschaft mit besonderem Autonomiestatus und enger administrativer Anbindung an Frankreich. Das Klima ist tropisch mit ganzjĂ€hrig hohen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit und einer ausgeprĂ€gten Regenzeit. Wirtschaftlich ist Wallis und Futuna klein strukturiert und stark durch öffentliche Verwaltung, Subsistenzwirtschaft und finanzielle Transfers aus Frankreich geprĂ€gt. Im Aussenhandel spielt das Gebiet eine untergeordnete Rolle und weist eine sehr hohe ImportabhĂ€ngigkeit bei Nahrungsmitteln, Treibstoffen, KonsumgĂŒtern und Baumaterialien auf. Die logistische Infrastruktur ist begrenzt und konzentriert sich auf den Hafen von Mata-Utu sowie auf Luftverbindungen zu regionalen Drehkreuzen im Pazifikraum. Eine eigenstĂ€ndige Transitfunktion besteht kaum, da das Gebiet abseits der internationalen Handelsrouten liegt. Die LandeswĂ€hrung ist der CFP-Franc (XPF), der fest an den Euro gekoppelt ist.
ErwÀhnte LÀnder
Zollbehörde
Service des douanes de Wallis-et-FutunaImport-System
Eigenes Zollrecht (Code des douanes de Wallis-et-Futuna); gegenĂŒber der EU/Frankreich ein Drittgebiet mit Zoll- und Steuerautonomie. Alle Einfuhren sind bei Ankunft zu deklarieren.
Export-System
Ausfuhren werden beim Service des douanes deklariert; Abfertigung nach dem territorialen Zollkodex. Als EU-assoziiertes OCT gilt kein EU-Zollrecht.
Einfuhrsteuer / MwSt
Als OCT mit der EU assoziiert; Ursprungserzeugnisse können unter dem OCT-Beschluss prÀferenziellen Zugang zum EU-Markt erhalten. Nachweis per UrsprungserklÀrung.
Verbote/BeschrĂ€nkungen fĂŒr Waffen, BetĂ€ubungsmittel, geschĂŒtzte Arten (CITES) sowie gesundheits- und pflanzenschutzrechtlich kontrollierte Waren.
Frankreich setzt EU- und UN-Sanktionen sowie Exportkontrollen auch in Wallis-et-Futuna um; PrĂŒfung ĂŒber die zustĂ€ndigen französischen Behörden.
Ohne GewĂ€hr â bitte immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Behörden abgleichen.
Kurzer Praxis-Ăberblick fĂŒr internationale Sendungen. Je nach Zielland (Ozeanien, Nahost oder andere Regionen) können AblĂ€ufe, Vorabmeldungen und Dokumente abweichen.
Hinweis: Anforderungen hÀngen von Ware, Ursprung, Incoterms, Wert und EmpfÀnger ab. Bitte im Zweifel immer mit Spediteur/Zollagent und offiziellen Stellen abgleichen.
Offizielle Links
Hinweis: Regionale/ĂŒbergreifende Quellen. LĂ€nderspezifische Behördenlinks werden schrittweise ergĂ€nzt.
Hauptrisiko ist die geringe Verkehrsanbindung: Seefracht nur etwa alle drei Wochen ĂŒber NoumĂ©a und Fidji. Lange Vorlaufzeiten und hohe ImportabhĂ€ngigkeit bei Treibstoff und Nahrungsmitteln.
Tropische Wirbelsturm-Saison etwa November bis April kann Schiffs- und Flugverbindungen unterbrechen; hohe Luftfeuchtigkeit ganzjÀhrig.
Versorgung ĂŒberwiegend ĂŒber NoumĂ©a (Neukaledonien) und Fidji (Suva/Lautoka); Handelsschiffe erreichen Mata-Utu und Leava rund alle drei Wochen (u. a. CMA CGM, PDL).
Stand: 2026-07-01
Operative Hinweise â kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Bitte mit Spediteur und offiziellen Stellen abgleichen.
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Alle News ansehen âOffizielle Quellen
Quellenangaben ohne GewĂ€hr. FĂŒr rechtliche/steuerliche Entscheide offizielle Stellen konsultieren.
Nein. In Wallis-et-Futuna wird keine TVA/Mehrwertsteuer erhoben. Stattdessen fallen bei der Einfuhr Zölle und indirekte Steuern nach dem territorialen Zolltarif an.
Nein. Das Gebiet ist als OCT mit der EU assoziiert, gehört aber nicht zum EU-Zoll- oder Mehrwertsteuergebiet und gilt gegenĂŒber der EU als Drittgebiet mit eigenem Zollkodex.
SeehÀfen sind Mata-Utu auf Wallis und Leava auf Futuna. FlughÀfen sind Hihifo (WLS) auf Wallis und Pointe Vele (FUT) auf Futuna.
Die Versorgung erfolgt fast vollstĂ€ndig ĂŒber Seefracht, meist umgeschlagen ĂŒber NoumĂ©a (Neukaledonien) und Fidji. Handelsschiffe erreichen die Inseln rund alle drei Wochen.
Die WĂ€hrung ist der CFP-Franc (XPF), der fest an den Euro gekoppelt ist (1 EUR = 119,33 XPF).
Ăblich sind Handelsrechnung, Frachtbrief/Konnossement, Packliste und eine Zolldeklaration; bei PrĂ€ferenzen zusĂ€tzlich ein Ursprungsnachweis. Alle Einfuhren sind bei Ankunft zu deklarieren.
FĂŒr internationale Transporte helfen diese Begriffe als Schnellstart: