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Term Definition
T-1

Das Gemeinsames Versandverfahren ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Beförderung von unverzollten Waren durch mehrere Staaten. Dazu ist im Land, in dem das Versandverfahren eröffnet wird, eine Bürgschaft zu leisten, die nach Erledigung des Verfahrens wieder freigegeben wird.

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