Rechtssicherheit beim Bewegen gefĂ€hrlicher Stoffe beginnt mit der richtigen Planung: Der Abtransport Gefahrgut bezeichnet die geregelte Beförderung gefĂ€hrlicher Waren vom Bereitstellungsort â Lager, ProduktionsstĂ€tte oder Umladepunkt â zum nĂ€chsten Bestimmungsort.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2023-files-text-regulation
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