Anders als bei der definitiven Einfuhr, bei der Einfuhrzölle sofort fällig werden, erlaubt die Aktive Veredelung die zollfreie Einfuhr von Drittlandswaren in ein Zollgebiet zur Be- oder Verarbeitung und anschliessenden Wiederausfuhr des fertigen Erzeugnisses; Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer bleiben für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/customs-procedures-import_en
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