ASEAN-Südkorea-Freihandelsabkommen – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/region_e/region_e.htm
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Bekleidung im Rahmen des ASEAN–Südkorea Freihandelsabkommens besagt, dass die Ware während ihres Transports durch die Mitgliedsländer nicht in ihrem ursprünglichen Zustand verändert werden darf, um die Ursprungsbezeichnung zu bewahren.
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