Australien-Singapur FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.dfat.gov.au/trade/agreements/not-yet-in-force/asa/Pages/australia-singapore-fta
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des Australien-Singapur Freihandelsabkommens gewährleistet, dass Textilien, die in einem der beiden Länder unter spezifischen Bedingungen gefertigt wurden, als Ursprungsgüter gelten, solange sie in ihrem Zustand unverändert bleiben.
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