Antrag auf Einfuhrgenehmigung
Importeure, die bestimmte Waren einführen wollen, müssen vor dem eigentlichen Zollverfahren einen Antrag auf Einfuhrgenehmigung bei der national zuständigen Behörde stellen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-procedures/import-licence-procedure_en
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