Ausnahmegenehmigung §70 StVZO
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__70.html
Eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 der Straße Verkehrszulassungsordnung (StVZO) erlaubt es, von bestimmten technischen Vorschriften abzuweichen, um spezielle Fahrzeuge oder Transporte unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.
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