Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 StVO
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung ermöglicht bestimmten Fahrzeugen, besondere Verkehrsregeln zu umgehen, um bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel die Beförderung von Gütern oder die Durchführung spezieller Transporte.
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