Im Verlauf eines Zoll- oder Grenzschutzverfahrens greift das BAZG zur Sicherstellung, wenn Waren oder Vermögenswerte zur Sicherung offener Abgabenforderungen, zur Beweissicherung bei einem Zollverstoss oder zur Vorbereitung strafrechtlicher Massnahmen vorlĂ€ufig in Verwahrung genommen werden mĂŒssen.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Zollstrafrecht â Sicherstellung und Beschlagnahme; Zollgesetz (ZG). Stand: Juli 2026.
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