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BAZG-Sicherung / Sicherstellung durch BAZG

Quelle: https://www.bmfi.gov.at/
Sicherung, die durch dasBundesamt für Zolls und Grenzschutz (BAZG) im Rahmen zoll- und grenzschutzrechtlicher Maßnahmen angeordnet wird, um Vermögenswerte oder Waren temporär zu sichern, häufig um die Zahlung von Abgaben, Steuern oder Strafmaßnahmen zu gewährleisten bzw. um die Verhinderung der Umstände zu verhindern, die den Vollzug der Zoll- oder Grenzschutzmaßnahmen beeinträchtigen könnten.
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